Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Und jeder kann individuelle Vorsorge treffen.

Im Jahr 2001 wurde bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der gesetzliche Umfang deutlich gesenkt. So gibt es für Personen die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Das bedeutet für die Leistungsprüfung, dass die verbleibende Erwerbsfähigkeit im erlernten, bzw. ausgeübten Beruf nicht mehr relevant ist. Seitdem wird das verbleibende Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt betrachtet.

Nur wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente vom Staat. Wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, dann halbiert sich die Rente und ab 6 Stunden Arbeitsfähigkeit erhalten Sie gar keine Rente mehr.
Ihre berufliche Qualifikation wird bei der Beurteilung nicht berücksichtigt, sondern nur die Arbeitsfähigkeit für irgendeine Tätigkeit.

Das Risiko, durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, wird von vielen unterschätzt. Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen der Altersrente berufs- oder erwerbsunfähig. Zivilisationskrankheiten, Hektik und Überforderung fordern ihren Tribut. Ein Unfall oder Krankheit können den Erwerbstätigen zwingen, seinen Arbeitsplatz für immer aufzugeben. Mit der Arbeitskraft verlieren die Menschen ihr wichtigstes finanzielles Standbein.

Die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit sind der Bewegungsapparat(31%), geistige und psychische Störungen(15%), Herz- und Kreislauferkrankungen(11%), sowie auch Tumore(11%). Dagegen haben Unfälle im privaten oder beruflichen Bereich nur einen sehr geringen Anteil.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der Erwerbstätige seinen Beruf dauerhaft zu 50% nicht mehr ausüben kann. Wobei dort die Berufsunfähigkeit nicht zu verwechseln ist mit der Erwerbsunfähigkeit, d.h. das beispielsweise ein Maurer nicht mehr in seinem Beruf tätig sein kann, aufgrund eines Rückenproblems, er aber noch als Verkäufer in einem Baumarkt arbeiten könnte.

Was sollte beachtet werden beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Es sollte vorläufiger Versicherungsschutz bestehen vor Zu-Stande-Kommen des Vertrages, ohne einen zusätzlichen Beitrag. Der Versicherungsschutz besteht, sobald der Antrag bei der Gesellschaft eingegangen ist.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die abstrakte Verweisung vereinbart sein. Mit “abstrakt” ist eine Tätigkeit gemeint, die der Versicherte auf Grund seiner verbleibenden Fähigkeiten noch ausüben könnte. Es kommen dabei nur Tätigkeiten in Frage, die er aufgrund seiner Ausbildung, Erfahrung, bisherigen Lebensstellung und trotz seines Gesundheitszustandes noch ausüben könnte. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte in dem Verwesungsberuf auch tatsächlich eine Arbeitsstelle findet und ob er nach seinem subjektiven Interesse diese auch ausüben möchte.
Ein wichtiger Punkt ist die Absicherung schwerer Krankheiten “Dread Desease”. Mögliche schwere Krankheiten sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebs.

Beim Abschluss einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig die Versicherungsgesellschaften genau zu prüfen. Das Leistungspaket soll stimmen und der Preis sollte angemessen sein. Auch auf die Urteile von unabhängigen Ratinggesellschaften sollte man achten!

Sie sollten sich deshalb vorher informieren und verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen.



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