Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung zählt, wie Sie vielleicht selbst schon schlussfolgern können, als eine Form der Haftpflichtversicherung.

Ihre Aufgabe ist die Sicherung des privaten Versicherungsnehmers einschließlich seiner Familie sowie ebenfalls eventueller Angestellter des Hauses, zumindest soweit sie für den Haushalt des Versicherungsnehmers tätig sind oder waren, vor den Forderungen, die bei Schadensfall Dritte erheben könnten. Dieser Schutz greift natürlich immer nur im Rahmen einer zuvor vereinbarten und vertraglich niedergeschriebenen Deckungssumme. Ein mündlich geschlossenes Abkommen ist in diesem Fall nicht gültig.

Eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen ist gerade nach deutschem Recht sehr empfehlenswert, wenn nicht sogar schon zwingend notwendig. Da Privatpersonen nach dem in Deutschland gültigen Recht grundsätzlich unbegrenzt haften müssen, sollten Sie sich unbedingt mit einer solchen Versicherung vor zu hohen Schadensforderungen Dritter schützen, denn passiert ist sehr schnell mal etwas. Ein unerwarteter Schicksalsschlag könnte Sie jeden Tag treffen. Dennoch ist eine private Haftpflichtversicherung, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge, in Deutschland keine Pflichtversicherung, sondern sie kann und sollte freiwillig abgeschlossen werden.

Der Name Haftpflichtversicherung leitet sich übrigens aus der gesetzlichen Verpflichtung ab, einen entstandenen Schaden nach § 823 BGB ersetzen zu müssen.

Die Grundlagen der Privathaftpflichtversicherung

Zu den Grundlagen der privaten Haftpflichtversicherung zählt die Voraussetzung, dass der entstandene Schaden entweder auf fahrlässiges Handeln, oder sogar auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Außerdem muss der Schaden und damit die Ansprüche im Bereich des Privaten entstanden sein, und damit weder einem beruflichen, noch einem vereinsmäßigen, und ebenfalls keinem amtlichen beziehungsweise ehrenamtlichen Risiko zuzuordnen sein. Damit ein vereinsmäßiges Risiko zugrunde liegt, müssten Sie jedoch innerhalb eines Tätigkeitsbereiches für den Verein oder als Organ des Vereins gehandelt haben. Dann würde eventuell eine separate Haftpflichtversicherung für den Schaden eintreten, die sich eben genau für den Bereich des ehrenamtlichen oder vereinsmäßigen Risikos spezialisierte. Ebenso müssen nebenberufliche Tätigkeiten, wie die Tagesbetreuung fremder Kinder auf entgeltlicher Basis, anders und separat abgesichert werden, falls Sie mit solchen Tätigkeit gerne über einen längeren Zeitraum hinweg Gewinn erzielen möchten.

Die Privathaftpflichtversicherung ist dagegen für die Abdeckung der typischen alltäglichen Risiken zuständig. Sollten Sie in diesem Bereich Probleme bekommen, sind Sie mit der Privathaftpflichtversicherung aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.



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